SPD informiert über Ganztagsschule

Am 22.09.2024 informierte die SPD-Abteilung über die Einführung der Ganztagsschule, also dem Recht auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027. Als Referentin konnten wir die Schulexpertin Petra Seide-Matthies gewinnen. Sie klärte die Anwesenden darüber auf, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um einen „Ganztag“ einrichten und durchführen zu können. Grundvoraussetzung ist der Antrag des Schulvorstandes einer Schule zum 01.12. eines jeden Jahres. Geschieht dies nicht zu dem Zeitpunkt, dann verzögert sich die Einführung der Ganztagsbetreuung um ein weiteres Jahr.
Im Schulvorstand sollten die Möglichkeiten des „offenen Ganztag“, des „teilgebundenen Ganztag“ und des „voll gebundenen Ganztag“ abgestimmt werden. Im Vorfeld dieser Abstimmung ist es sehr wichtig, die betroffenen Erziehungsberechtigten anzuhören, um eine weitgehend verlässliche Zahl von Schülerinnen und Schülern im Ganztag angeben zu können. Denn das Ganztagsangebot stellt für die Eltern keine Verpflichtung dar, sie können ihr Kind weiterhin an einer verlässlichen Grundschule belassen, notfalls an einem anderen Ort.
Jedes System benötigt allerdings entsprechende Räumlichkeiten und Betreuungsmöglichkeiten, die der Schulträger dann herrichten muss.
Im offenen Ganztag werden Schülerinnen und Schüler nach dem Ende des Unterrichts sowie nach Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung mit außerschulischen Angeboten versorgt. Das können pädagogische Mitarbeitende sein, aber auch Vereine, Kirche, Privatpersonen.
Ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe koordiniert die Angebote.
Fest steht auf jeden Fall, dass die Hortbetreuung seitens der Verwaltung ab 2025/2026 eingeschränkt werden soll. Das bedeutet für die Eltern, dass sie sich genauestens informieren sollten, wie es mit der Betreuung ab dem nächsten Jahr weitergeht. Eine sukzessive Einführung des Ganztages wird auf Grund des sehr hohen Aufwandes vermutlich nicht erfolgen, sodass spätestens ab dem Schuljahr 2026/2027 alle vier Schulklassen in einen evtl. Ganztag gehen. Sollte die Schule auch 2026/2027 keinen Antrag stellen, wird es vermutlich keine Hortbetreuung geben und die Schule bleibt erstmal „verlässliche Grundschule“. In Poggenhagen wären hiervon ca. 70 Kinder betroffen!

Wenn es Fragen hierzu gibt, würden wir uns sehr freuen, wenn wir über EMail: info@spd-poggenhagen.de oder pers. angesprochen werden.

Download Unterlagen

Die Schule im Ganztag (Quelle: SPD Neustadt)
Ganztagsförderungsgesetz
Erlass Die Arbeit in der Ganztagsschule
Information Ganztagsschule (Quelle: SPD Neustadt)